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Elterngeld

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Elterngeld

Fast alle Eltern in Deutschland nehmen das Elterngeld in Anspruch. Es stellt eine Einkommensersatzleistung dar, die Dir und Deinem Partner erlaubt, nach der Geburt erst einmal nicht arbeiten gehen zu müssen. So könnt Ihr Euch voll auf die Babybetreuung konzentrieren. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach Eurem Einkommen vor der Geburt.

Euer Einkommen bestimmt die Höhe des Elterngeldes. Die Höhe des Elterngeldes hängt von Eurem Einkommen ab.

Finanzielle Unterstützung für Eltern

Anspruch auf Elterngeld haben Du und Dein Partner, wenn Ihr nach der Geburt nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig seid. Außerdem ist es notwendig, dass Du mit Deinem Kind in einem Haushalt lebst und dieser sich in Deutschland befindet. Das Elterngeld wird generell in der Zeit vom Tag der Geburt Deines Babys bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats gezahlt. Wenn in diesem Zeitraum beide Elternteile gleichzeitig mindestens 2 Monate lang gleichzeitig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, wird das Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat gezahlt.

Die zusätzlichen zwei Monate sind die sogenannten Partnermonate. Es ist außerdem möglich die Zahlungen zu dehnen. Das heißt Ihr erhaltet monatlich weniger Geld über einen längeren Zeitraum.

Auch Ehe- und Lebenspartnerinnen und –partner, die ein nichtleibliches Baby nach der Geburt betreuen, können das Elterngeld unter denselben Voraussetzungen erhalten. Verwandte bis dritten Grades haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld für die von ihnen betreuten Kinder, im Falle von schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder dem Tod der Eltern. Der Anspruch auf Elterngeld gilt nicht für Kinder in Pflegefamilien, denn in diesem Fall zahlt das Jugendamt Pflegegeld.

Wer bekommt Elterngeld?

Zu beachten ist immer, dass Du und Dein Partner keinen Anspruch auf Elterngeld habt, wenn Ihr mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, da Ihr somit als voll erwerbstätig geltet. Bei der Bewilligung des Elterngelds gibt es keine Einkommensgrenze nach oben. Will heißen: Jeder bekommt Elterngeld, egal wie viel oder wenig er vor der Geburt des Kindes verdient hat. Für Ausländer aus den EU-Staaten, dem EWR und der Schweiz gelten die gleichen Rechte wie für Deutsche. Auch andere Ausländer haben Anspruch auf Elterngeld in Deutschland, solange sie nicht nur zwecks einer Ausbildung in Deutschland sind, nur eine befristete Arbeitserlaubnis besitzen oder Asylbewerber sind, die nur geduldet werden.

Elterngeld für Alleinerziehende

Zusammen haben Partner also gegebenfalls Anspruch auf 14 Monatsbeiträge. Aber wie schaut es aus, wenn Du alleinerziehende Mutter bist? Auch dann hast Du Anspruch auf Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat. Bedingung ist, dass Dein Baby nur bei dem Elternteil lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Wichtig: Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine Ausnahme besteht, wenn bei Elternpaaren dem einen Elternteil die Betreuung objektiv unmöglich ist. Grund hierfür kann eine schwere Behinderung oder Krankheit sein. Auch dann erhältst Du als Alleinerziehende bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine Einkommensminderung in dieser Zeit vorliegt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Möchtest Du als Mutter zusammen mit Deinem Partner Elterngeld beantragen, so berechnet sich der Anspruch nach Eurem Nettoeinkommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 300 Euro, die Höchstsumme beträgt 1.800 Euro. Zu diesem Betrag kommen eventuelle Geschwisterboni bei mehreren Kindern. Als Ausgangspunkt gilt das persönliche, steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Babys. Um Eurer Durchschnittseinkommen vor der Geburt zu bestimmen, wird das Erwerbseinkommen in den zwölf vorangegangenen Monaten addiert und durch zwölf geteilt. Kalendermonate, in denen kein Einkommen erzielt wurde, werde mit null angesetzt. Auch die Lohn- oder Gehaltsansprüche während eines Urlaubs oder einer Krankheit fließen als Erwerbseinkommen mit in der Berechnung ein. Engeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II zählen übrigens nicht zum Erwerbseinkommen.

Wann muss das Elterngeld beantragt werden?

Der Antrag auf das Elterngeld muss nicht sofort nach der Geburt gestellt werden. Allerdings werden die Zahlungen rückwirkend nur für die letzten drei Monate geleistet. Du und Dein Partner können einmal einen Antrag auf das Elterngeld stellen. Dabei kann der Antrag einmal ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sind Du und Dein Partner anspruchsberechtigt, so muss der Antrag jeweils von Dir und Deinem Partner unterschrieben werden.

Wie wird das Elterngeld beantragt?

Die Vordrucke für den Antrag gibt es bei den Elterngeldstellen, aber auch bei den Krankenkassen oder in Krankenhäusern mit Entbindungsstationen. Auch online findet sich der Antrag unter www.familien-wegweiser.de. Erforderlich für den Antrag sind: Geburtsurkunde oder –bescheinigung Deines Babys, Eure Einkommensnachweise, die Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt oder – wenn Du Beamtin bist – über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes. Außerdem musst Du beilegen: Eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, die Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit und die Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit.

In Deutschland bekommen Eltern für ihr Kind bis zum 12. oder 14. Lebensmonat Elterngeld. Natürlich auch, wenn Mutter oder Vater alleinerziehend sind. Die Höhe hängt vom jeweiligen Einkommen ab.

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9 Kommentare zu: Elterngeld - alle Infos

AmraI 28.04.2013, 15:20 Uhr

hallo,
und wie ist es wenn ich Elternzeit auf 2 Jahre beantragt habe (Elterngeld 33%) und beim Ablauf von Elternzeit wieder im Mutterschutz trete?!

dani1701 20.02.2013, 18:00 Uhr

Ich frage mich ob selbständige auch das elterngeld bekommen

dani1701 20.02.2013, 17:55 Uhr

Ich frage mich ob selbständige auch elterngeld be
kommen

minimillahn 4.02.2013, 14:34 Uhr

... puhhh, habe mich das ganze WE mit diesem Thema beschäftigt - richtig schlau bin ich immer noch nicht - kompliziertes Thema !!

mamitobe 24.01.2013, 11:24 Uhr

Ich würde auch auf jeden Fall das Elterngeld in Anspruch nehmen. Ich möchte so viel Zeit wie möglich mit meinem Baby verbringen.

asina28 25.06.2012, 00:12 Uhr

Wo beantrage ich das Elterngeld???

momoz1 18.05.2012, 12:46 Uhr

Ohjee... dass steht mir auch noch bevor

Blasius33 27.01.2012, 15:20 Uhr

Ums Elterngeld muss ich mich auch bald mal kümmern, klingt ja schon kompliziert...

baldmamanr1 30.11.2010, 15:26 Uhr

Der Antrag auf Elterngeld war ein ganz schönes Chaos.. aber am Ende haben wir es geschafft. Ich freu mich auf die Elternzeit!

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