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Elternzeit

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Elternzeit beantragen

Die Elternzeit gibt arbeitenden Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und den Kontakt zum Beruf nicht zu verlieren. Bis zum dritten Lebensjahr können sich so die Eltern um den Nachswuchs kümmern, wenn sie eine Elternzeit beantragen.

In der Elternzeit können sich Du und Dein Partner Zeit für das Kind nehmen. Die Elternzeit gibt Dir die Möglichkeit, Dir Zeit für Dein Kind zu nehmen.

Wenn Mutter oder Vater beim Baby bleiben

Die Elternzeit ist eine deutschlandweite Regelung. Sie sorgt dafür, dass Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes für die Betreuung zuhause bleiben können. Wenn Du einen Beruf ausübst und schwanger wirst, kannst Du Dir sicher sein, dass Du nach der Geburt zusätzlich zum Mutterschutz drei Jahre Elternzeit für Dein Baby hast. Das Gleiche gilt übrigens für Deinen Partner. Wichtig ist nur, dass Du die Auszeit sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber anmeldest. Eine Zustimmung Deines Arbeitgebers brauchst Du bei Einhaltung dieser Anmeldefrist nicht.

Zeitliche Möglichkeiten fürs Elternzeit beantragen

Allgemein hast Du als berufstätige Frau das Recht, Dir für die ersten drei Lebensjahre Deines Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und Elternzeit zu beantragen. Das ist zumindest die einfachste Regelung der Elternzeit. Du hast aber die Möglichkeit, Dir die Elternzeit einigermaßen flexibel einzuteilen. So könntest Du dich beispielsweise mit Deinem Partner in der Elternzeit abwechseln. Eine Möglichkeit wäre es, dass Du Euer Baby im ersten und dritten Lebensjahr betreust und Dein Partner während des zweiten Lebensjahres des Kindes eine Jobauszeit nimmt. Du könntest auch die ersten zwei Jahre nach der Geburt eine Auszeit vom Job nehmen und die restlichen 12 Monate Elternzeit so beantragen, wie es für Dich und Dein Kind am besten passt. Diese restlichen 12 Monate müssen nur bis zum achten Lebensjahr des Kindes aufgebraucht sein. Seit 2007 ist es übrigens auch möglich, die Elternzeit gleichzeitig mit dem Partner zu beantragen.

Teilzeitarbeit während der beantragten Elternzeit

Vielleicht hast Du Dich auch schon gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Du obwohl Du Elternzeit beantragt hast, einige Stunden arbeiten kannst. Vollzeit ist Dir zu viel, aber ganz aus dem Beruf rauskommen möchtest Du vielleicht auch nicht. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, als Teilzeitkraft für maximal 30 Stunden in der Woche bei Deinem Arbeitgeber tätig zu sein, auch wenn Du zu diesem Zeitpunkt Elternzeit beantragt hast.

Elternzeit beantragen für Patchwork-Familien

Auch in Adoptionsfällen oder bei Pflegekindern kann man Elternzeit beantragen. Wichtig ist nur, dass Du mit dem Kind in einem Haushalt lebst, es überwiegend betreust und dass Du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils hast. Ein weiteres Beispiel dafür wäre, dass Dein Partner ein Kind aus einer anderen Beziehung mitbringt, für das Du Elternzeit beantragen willst. In solchen Fällen ist es aber sehr sinnvoll eine Elterngeldstelle in der Nähe aufzusuchen. Dort wirst Du dann optimal über die Bedingungen und Wirkungen der Elternzeit beraten.

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6 Kommentare zu: Elternzeit beantragen

Kaubonbon80 15.05.2013, 12:59 Uhr

MIt dem Elternzeit beantragen habe ich mich sehr schwer getan, weil mein Chef immer schon gesagt hat, dass außer Vollzeit und langfristig für ihn nichts in Frage kommt. Trotzdem musste ich ja irgendwann Elternzeit beantragen und bin auch hinterher nicht mehr zu dieser Stelle gegangen.

oOTiAOo 12.05.2013, 14:53 Uhr

Also ich würde gerne die ersten drei Jahre bei einem Kind sein. Aber man bekommt ja nur die 12 bzw 14 Monate bezahlt. Was macht man den danach wenn man kein Geld mehr bekommt? Dann muss man ja wieder arbeiten gehen um sich das leisten zu können.

GelbeHexe123 12.03.2013, 11:51 Uhr

Ich bin auch schon in der Planung, wie es bei mir mit der Elternzeit aussehen soll. Das muss ja gut geplant werden. Ich denke aber, ich nehme mir die Zeit, mindestens zwei Jahre zuhause zu bleiben. Wir müssen nur ein bisschen rechnen, wie es finanziell aus kommt.

FiteFritte 15.02.2013, 11:36 Uhr

Ich finde es schrecklich, dass man sich oft nicht mehr als 12 Monate leisten kann. Ich bin zwar noch nicht schwanger, könnte mir aber vorstellen, dass ich dann gerne länger als ein Jahr zuhause bleiben würde. Aber ob wir uns das leisten können....

mama_sina 22.09.2011, 14:26 Uhr

ich mache auch 12 monate, hoffentlich find ich danach nen guten betreuungsplatz

Kaffeekranz 29.11.2010, 13:09 Uhr

Ich werde 12 Monate in Elternzeit gehen. Ich würde mir dieses erste Jahr nie nehmen lassen! Finde es eine super Regelung hier in Deutschland.

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Elternzeit beantragen

Bis Ende 2006 wurde die Freistellung von der Arbeit für Eltern unter dem Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Unter diesem Gesetz hatte ein Elternteil Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Er konnte von einem der beiden Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden oder unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Seit dem 1.1.2007 wird das Bundeserziehungsgeldgesetz durch das Bundeselterngeldgesetz und das Elternzeitgesetz ersetzt.

Wer kann Elternzeit beantragen?

Mit Einführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes können auch beide Elternteile gleichzeitig die Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen und Elternzeit beantragen. Vorher war dies nur für ein Elternteil oder beiden Elternteilen im Wechsel möglich. Die Elternzeit kann für den gesamten Zeitraum gemeinsam wahrgenommen werden. Wird die Zeit aufgeteilt, sind pro Elternteil zwei Abschnitte erlaubt.

Zuständige Stellen zum Elternzeit beantragen

Zuständig für die Elternzeit sind die Elterngeldstellen. Hier kannst Du Deine Elternzeit beantragen. Auch Krankenkassen, das Sozialamt, Dein Arbeitgeber oder der Betriebsrat Deines Arbeitsgebers können Dir Auskunft über das Elternzeit beantragen geben. Dein Arbeitgeber muss der Elternzeit nicht zustimmen, aber trotzdem solltest Du ein paar Regeln beachten. Du solltest spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit die Auszeit vom Job bei Deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit direkt an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. In dringenden Gründen (wie z.B. bei Frühgeburten) ist auch eine kürzere Frist möglich.

Eine frühere Anmeldung der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber ist nicht empfehlenswert, da der Kündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mit Anmeldung der Elternzeit besteht. Hältst Du die Anmeldefrist nicht ein, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Wenn Du alle Fristen einhältst steht einem reibungslosen Ablauf nach dem Elternzeit beantragen nichts im Wege.

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