Schwangerschaft
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Finanzielle Unterstützung

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Unterhalt für Dein Kind

Wenn Du alleinerziehend bist, hast Du in der Regel ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen des Vaters. Die Summe richtet sich dabei sowohl nach dem Alter Deines Kindes, als auch nach dem Einkommen des Vaters.

Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Vaters variiert die Höhe des Unterhalts. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Vaters.

Rechtliche Lage

Alleinerziehende Eltern sind zeitlich und auch finanziell stark belastet. Als erziehender und betreuender Elternteil leistest Du einen Betreuungsunterhalt. Der andere Elternteil muss, wenn er das Sorgerecht nicht juristisch und faktisch zum gleichen Anteil mit Dir teilt, Barunterhalt für sein Kind leisten. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und kann eingeklagt werden.

Wann bekommst Du Kindesunterhalt?

Die Pflege, Betreuung und Erziehung eines Kindes wird als der sogenannte Natural- oder Betreuungsunterhalt bezeichnet. Das bedeutet, das derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, somit bereits die Unterhaltspflicht erfüllt und so keinen zusätzlichen Unterhalt mehr zahlen muss. Das ist bei dem getrennt lebenden Elternteil, der sich an der Betreuung nicht beteiligt, nicht der Fall. Daher muss er anteilig eine Summe bezahlen.

Wie hoch ist der Unterhalt für Dein Kind?

Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese ist einmal nach den verschiedenen Einkommensstufen des Unterhaltspflichtigen unterteilt, und einmal in die unterschiedlichen Altersstufen des Kindes. Das heißt im Klartext: Je mehr Dein Ex verdient und je älter Dein Kind ist, desto mehr Geld steht Deinem Kind zu.

Der Mindestunterhalt liegt nach der letzten Reform am 1. Januar 2008 höher als zuvor. So bekommt ein Kind von null bis fünf Jahren mindestens 279 Euro, ein sechs- bis elfjähriges 322 Euro, ein zwölf- bis 17-jähriges 365 Euro und ein Kind ab 18 Jahren 408 Euro im Monat.

Kindergeld und Selbstbehalt

Seit der letzten Reform wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet. Bei minderjährigen Kindern betrifft das die Hälfte des Kindergeldes, bei Volljährigen sogar den vollen Betrag. Das bedeutet: Das Kindergeld wird vom Unterhaltsgeld abgezogen. Die Summe, die übrig bleibt, muss der Vater Deines Kindes dann noch bezahlen.

Dem Unterhaltsschuldner steht ein bestimmter Betrag an Selbstbehalt zu. Er muss also eine bestimmte Geldsumme behalten dürfen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Diese Summe ist gesetzlich festgelegt und darf nicht unterschritten werden.

Verlust des Unterhaltsrechtes

Unter bestimmten Umständen kann der Kindesunterhalt gekürzt oder gestrichen werden. Dies ist aber nur bei volljährigen Kindern und in Ausnahmesituationen der Fall. Ein Beispiel dafür ist, dass dem Unterhaltspflichtigen der Kontakt mit dem Kind oder den Kindern ohne Gerichtsbeschluss verweigert wird.

Wenn sich der Kindsvater weigert, zu bezahlen, solltest Du Dich unbedingt ans Jugendamt wenden, da dieses zunächst für den Unterhalt aufkommt und sich den Betrag dann vom Vater wiederholen kann. So muss Dein Kind aber auf nichts verzichten.

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3 Kommentare zu: Unterhalt und Unterhaltsrecht

clarabelle 11.10.2011, 15:08 Uhr

Ich finde es echt schlimm, wenn manche Männer sich vor ihrer Unterhaltspflicht drücken. Das passiert echt oft, da müsste die Gesetzeslage noch schärfer werden!

sahe 28.02.2011, 17:34 Uhr

Ah, ich hab mich grad gefragt, wie das mit dem Betreuungsunterhalt geregelt ist. Schön. Den Artikel werd ich gleich mal weiterleiten :)

nanniundhanni 23.11.2010, 15:21 Uhr

Die Unterhaltsverpflichtung ist echt eine gute Sache. Eine Freundin von mir ist in der Schwangerschaft verlassen worden. Durch den Unterhalt des Vaters ist sie wenigstens finanziell abgesichert!

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Unterhalt und Unterhaltsrecht

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