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Bis zum 9 Monat arbeiten ???
von: JackyMaus90
Schwangerschafts- forum
Gesundheit
Ich war heute beim Arbeitsamt und die sagte mir dass ich bis zum 9.Monat arbeiten soll.
Da ich aber Gesundheitlich (Herzkrank) in der Schwangerschaft sowieso schon viel kaputt bin,stellt sich jetzt die Frage ob sich dass lohnt bis zum 19. Mai noch arbeiten zu gehen ???
Es ist nicht so dass ich nicht arbeiten will aber wie schon gesagt in der Schwangerschaft merke ich halt deutlich mehr dass ich Herzkrank bin.
01.03.2012 12:05h
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19 Antworten
Na und, bin auch herzkrank, umd muß trotzdem jeden Tag 8,5 Std arbeiten gehen. Und zwar Einzelhandel, also tragen, Waren einräumen, verpacken, beraten, kassieren usw. Und das bis zum Mutterschutz 6 Wochen vorher. Jeden Werktag von 7 oder 8 bis 20.00 Uhr, bis zu 45 Std die Woche. Wie jede andere Schwangere im Beschäftigungsverhältniss auch. Schwangerschaft ist keine Krankheit, auch wenn das viele meinen
Wenn es nicht geht, muß der Arzt es entsprechend bescheinigen, ansonsten heißt es Augen zu und durch.
Ob man allerdings einen Arbeitgeber findet, der einen jetzt noch einstellt, ist eine andree Sache. Aber weigern wäre ein grund für eine Sperre - und das IMO auch völlig zu Recht.
Danyshope 01.03.2012, 20:31 Uhr
Auf jeden Fall mit dem Arzt besprechen und ein BV ausstellen lassen. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt hast du GESETZLICHES BV. Außerdem hast du danach Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.
Athene_ 01.03.2012, 16:53 Uhr
Hallo,
ich bin selber auch herzkrank und wurde in der SS vom arzt direkt ab dem 4 monat in ein BV geschickt. Wieso hast du sowas nicht? sprech doch mal mit deinem Arzt darüber, denn wenn es dir nicht gut geht, geht es schon mal gar nicht.. und das Herz wird schließlich noch laaaannnge benötigt und ruhe brauchst du auch damit du die geburt gut überstehst ...
Denise2211 01.03.2012, 14:40 Uhr
stimmt- da is was dran- dachte der amtsarzt MÜSSTE sie ansehen...
Wie gesagt mich hast die sache mit dem mutterschutz gefuchst- wenn man gesund ist kann man natürlich arbeiten- BiS zum MUTTERSCHUTZ... wenn nicht das bv
rebeccababy 01.03.2012, 13:57 Uhr
Aber sie hat ja noch kein BV. Das kann ihr ja nur ihre FA ausstellen. Das hat mit dem Amtsarzt gar nix zu tun.
Und wenn ihr ihre FA das BV ausstellt, hat auch das Amt keine Handhabe mehr, die müssen das das so akzeptieren, wie jeder andere Arbeitgeber auch.
LittleMissLate8 01.03.2012, 13:53 Uhr
@ littlemisslate: eben- ich hatte es wie behördenwillkür verstanden.
Deshalb auch der etwas herb formulierte post als erstes.
Denn wenn man ein bv hat gilt das ja auch als arbeitslose- und wenn das amt sagt sie soll bis zum ET arbeiten finde ich das unfair...
Und wenn der amtsarzt sie nicht mal ansieht ist das wohl auch nicht grad nett...
Ich bin die letzte die denkt schwanger = krank...
Aber ihre rechte auf mutterschutz sollten gewahrt bleiben...
rebeccababy 01.03.2012, 13:47 Uhr
"klar muss man sich zur verfügung stellen, aber einfach, ohne ärztlichen check jemanden als arbeitsfähig BIS ZUM ENTBINDUNGSTERMIN (da pack ich mir an den Kopf) zu bestimmen ist meiner Ansicht nach etwas, dass mit mir als voll im leben steheneder Frau, keiner machen würde. "
@rebeccababy: so wie du das schreibst klingt das wieder mal nach dem Motto "Behördenwillkür".
Ich wage mal zu bezweifeln, dass die Dame vom Amt gesagt hat, dass sie bis zum ET arbeiten muss, da es dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage gibt, wie hier schon mehrfach beschrieben.
Man muss sich einfach nur an die Spielregeln halten (sprich Bescheinigung vorlegen) und gut ist. Dann gibt es keine Schwierigkeiten etc.
LittleMissLate8 01.03.2012, 13:42 Uhr
Wann ist denn dein Entbindungstermin? Und die 6 Wochen vorher/ 8 Wochen nachher hast du Mutterschutz - der müsste ja dann bald anfangen. Das Arbeitsamt kann allerdings von Dir erwarten, was ja hier auch schon geschrieben wurde, dass du dich bis dahin zur Verfügung stellst und danach hast Du Elternzeit. Hast Du das schon beantragt? Wenn nicht dann mach das schnell - bis 6 oder 7 Wochen vor Termin muss das beantragt werden. Also in den letzen paar Tagen wirst Du wahrscheinlich keinen Job mehr finden, oder das Amt für Dich, aber einfach sagen"... ich mach das nicht weil ich schwanger bin..." geht natürlich auch nicht. Wenn Du dich nicht fit dafür fühlst dann geh zum Arzt, diese Bescheinigung brauchst du schon (das meine ich mit du kannst das nicht für dich mal eben allein entscheiden...). Ansonsten wird man dir das ALG streichen oder kürzen. Man ist ja schließlich nicht krank, sondern schwanger ;-) Nicht falsch verstehen, aber jede andere schwangere mit Job muss auch arbeiten gehen - sonst gibts keine Kohle. Irgendwie logisch, oder nicht?!
Klettermama 01.03.2012, 13:36 Uhr
Achso und die Mutterschutzzeit, also die 6 Wochen vor dem Termin, da kann jede Schwangere freiwillig entscheiden, ob sie arbeiten möchte oder nicht,.... man muss aber nicht, und das steht auch beim Amt nicht im Wege... und die 8 Wochen danach sowie die Elternzeit, die man beantragt hat, muss man ja nicht arbeiten gehen, also die acht wochen sind das absolute Beschäftigungsverbot!
Malle_05 01.03.2012, 13:21 Uhr
@ littlemisslate: klar muss man sich zur verfügung stellen, aber einfach, ohne ärztlichen check jemanden als arbeitsfähig BIS ZUM ENTBINDUNGSTERMIN (da pack ich mir an den Kopf) zu bestimmen ist meiner Ansicht nach etwas, dass mit mir als voll im leben steheneder Frau, keiner machen würde. Außerdem finde mal im 7. Monat, auch wenn du arbeiten willst einen Job... ich bin fillialleitung gewesen & hätte ehrlich nie jemanden im 7. Monat eingestellt...
rebeccababy 01.03.2012, 13:20 Uhr
Das hat wirklich rechtliche Gründe, ich arbeite selber in dem Verein ;-)
Und leider denken immer viele schlechter über uns, als wir sind... Ich würde sagen, dass man das am besten mit dem Arzt bespricht, denn der weiß am besten, ob du in der Schwangerschaft in Verbindung mit der Krankheit noch arbeiten gehen kannst.
ich selber war auch die letzten sechs Wochen vor dem Mutterschutz krank geschrieben!
Letzten Endes geht es da um leistungsrechtliche Konsequenzen... Wenn man sich eben nicht zur Verfügung stellen will, oder aber nicht kann.... wobei das nicht können eben attestiert werden muss...
Viel Glück für deine weitere Schwangerschaft, und ärger dich nicht so viel mit den Ämtern ;-)
Malle_05 01.03.2012, 13:19 Uhr
@rebeccababy: Nein, die vom Arbeitsamt denken nicht: "Ui, die ist jung, der machen wir die Hölle heiß." Das hat rechtlich Gründe.
Rechtlich ist es so, dass du bis zu Beginn des MuSchu (6 Wo vor ET) dich der Vermittlung zur Verfügung stellen musst, d.h. bereit sein musst eine Arbeitsstelle anzutreten um weiter Leistungen (Arbeitslosengeld) zu beziehen.
Solltest du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, muss dir dein Arzt das bescheinigen, sprich, die FA muss dir ein Beschäftigungsverbot auferlegen. Diese Bescheinigung reichst du dann beim Arbeitsamt ein und fertig ist die Sache.
LittleMissLate8 01.03.2012, 13:11 Uhr
ach sorry.
falsch gelesen/versanden.
UPPS, SORRY
Julchen__ 01.03.2012, 12:49 Uhr
Danke euch allen für euren Rat =)
Ich werde es mit der FA besprechen und sehen was Sie dazu sagt.
Vielen lieben dank.
Lg =)
JackyMaus90 01.03.2012, 12:47 Uhr
Also-
Mutterschutz steht dir auch als Arbeitslose zu.
Außerdem musst du erstmal einen Arbeitgeber finden, der dich Schwanger einstellt- das ist nicht so einfach, vor allem, wenn du ihm beim Vorstellungsgespräch schon erzählst, wie schlimm Herzkrank du bist und wie mühevoll die SS für sich ist ;).
Ansonsten geh zu deinem FA und lass dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Die denken beim AA wahrscheinlich "Ui, die ist jung, der machen wir die Hölle heiß." Aber dein Baby ist wichtiger, als dass, was die vielleicht wollen...
rebeccababy 01.03.2012, 12:35 Uhr
Erstmal hast du Mutterschutz, da kann auch dir Dame nichts drehn, das du bist zur Entbindung arbeitest. Könntest du zu deinen Fa gehn, die Sachlage erklären und dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen? Wenn der Amtsarzt dich nicht untersucht und dir so einen Wisch ausstellt, dann würde ich es eben auf anderen Wege versuchen.
Meine_Herrin 01.03.2012, 12:31 Uhr
Es gibt ein ABSOLUTES Verschäftigungsverbot = Mutterschutz, gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt!!!! Dieses muss eingehalten werden!
Lg
michaelam_86 01.03.2012, 12:25 Uhr
Wegen dem Mutterschutz hat Sie nichts gesagt.
Aber Sie will dass ich bis zur Entbindung arbeiten gehe.
Ich sollte eigentlich noch zum Arbeitsamt´s Arzt aber da geben die mir keinen Termin mehr.
An Hand von den Dokumenten hat der Arbeitsamt´s Arzt jetzt geschrieben dass ich bis zur Entbindung arbeiten kann,obwohl der mich nicht einmal untersucht hat.Der hat nicht mal die Unterlagen wegen meinem Herz gesehen.
JackyMaus90 01.03.2012, 12:19 Uhr
Was ist mit dem Mutterschutz?!
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt?
Julchen__ 01.03.2012, 12:14 Uhr