Elternzeit

zinia

von: zinia

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Recht, Finanzen & Beruf

Wann muß ich denn spätestens meinem Arbeitgeber sagen, wie lange ich Elternzeit nehmen möcht?

Kann ich das im Nachhinein noch ändern?

24.04.2012 21:37h

Abgelegt unter: Elternzeit, Elternzeit
Anworten

6 Antworten

zinia

wir sind nicht so viel und mein chef hat (bis jetzt) auch keine Ersatz eingestellt, macht er vieleicht aber noch? er sagt immer, wenn not am mann ist, soll ich halt kommen, auch wenns nur ein paar stunden die woche ist, das kind könne ich ja mitbringen, das würde ihn nicht stöhren....
ich find das ein bisschen unfair. ich fühl mich fast ein bisschen unter druck gesetzt.

zinia 25.04.2012, 16:41 Uhr

fratzi23

Also bei uns ist das so: Verlängern kann man problemlos, nur eher zurückkommen geht nicht, weil ja einen Ersatzkraft eingestellt wurde. Ich arbeite im Personalbüro und denke das ich darüber ganz gut bescheid weiß. Allerdings sind wir ein sehr großer Betrieb. Wenn bei euch nur wenige Leute arbeiten kann das ganz anders aussehen.

fratzi23 25.04.2012, 08:57 Uhr

zinia

das find ich auch blöd. is ja nicht grad so, dass einem ein betreuungsplatz hinterher geschmissen wird....

zinia 24.04.2012, 22:14 Uhr

ellli87

also soweit ich weis, ist das bindend, was du deinem arbeitgeber 2wochen nach der geburt mitteilst..wie sich das mit dem kündigen verhält weis ich nicht...aber einfach so ändern kann man das nicht- finde ich ne ganz schön blöde regelung, aber naja...

ellli87 24.04.2012, 22:08 Uhr

zinia

mein chef hätte gerne, dass ich nach einem halben jahr wieder komme, wenigisten an 3 tagen jeweils 5 Stunden. das würde ich auch eigentlich sehr gerne machen. aber ich weiß ja nicht mal, ob ich einen betreuungsplatz finde. was wäre denn, wenn ich keinen finde und deshalb die elternzeit verlängernen würde? kann er mir dann kündigen?

zinia 24.04.2012, 21:54 Uhr

Snoopy1981

Also wenn ich richtig informiert bin muss man dem AG spätestens 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit bescheid geben, wie lang die EZ sein soll. Da Du 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz hast würd das heißen dass Du 2 Wochen nach der Geburt Zeit hast. Wenn Du jetzt z.B. 3Jahre beantragst, aber nach 2 Jahren wieder anfangen willst zu arbeiten, kann sich der AG quer stellen, er ist nur Verpflichtet einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der beantragten EZ bereit zu stellen. Genauso ist es auch wenn Du die EZ gern verlängern willst. Das sind die Infos die ich bei mir im Geschäft bekommen hab. LG Andrea+Fabian 25+5

Snoopy1981 24.04.2012, 21:48 Uhr

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