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Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges?
von: Tauchmaus
Schwangerschafts- forum
Recht, Finanzen & Beruf
Hallo ihr lieben,
bin mir absolut unsicher was ich machen soll...bin mit meinem Freund jetzt ein Jahr zusammen u er wohnt zwar so gut wie bei mir...hat aber noch sein eigenes Haus von seiner Mum wo er Miete zahlt. Er freut sich u wollte das Baby von Anfang an,...was hat und kann es für vorteile haben das gemeinsame und das getrennte Sorgerecht???
Liebe Grüße
Tauchmaus+Babyzwerg 31+6
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Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges?
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24 Antworten
Jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazu geben. Mein Partner und ich sind total glücklich und in unserem Glück entstand unser Kind. Bzw bin ich nun im 6. Monat. Wir sind seid 1 1/2 Jahren zusammen und wohnen seit einem Jahr zusammen. Wir lieben uns immernoch wie am ersten Tag und dennoch: Ich werde das alleinige Sorgerecht haben, rein aus Erfahrungen in der Vergangenheit. Sind wir mal ehrlich..
Ich bin zuhause bei dem Kind, ich bin die Einzigste die jetzt alles für das Baby kauft und alle organisiert. Mein Freund wird weiterhin seinen Hobbies nachgehen und kommt erst jeden Tag um 19Uhr zuhause. Wenns also hoch kommt, sieht er unser Kind von Montag bis Freitag jeden Tag eine Stunde und am Sonntag ist er weg beim Fussball und da bleibt der Samstag. Ich wusste worauf ich mich einlasse und ich beschwere mich auch garnicht, weil ich weiß, dass mein Partner sich in der Zeit die er hat liebevoll um das Kind kümmert. Vielleicht heiraten wir in eine Paar Jahren, dann hat er eh das Sorgerecht. Aber bis dahin werde ich es behalten um mir wirklich sicher zu sein, was für ein Vater er wird.
KleinerWolf 25.09.2012, 13:41 Uhr
Hallo, der Thread ist schon ein paar Tage alt und ich habe nicht alle Kommentare gelesen. Ich bin der Meinung das wenn man in einer Partnerschaft lent man (mal ausgenommen Hass-Liebes Beziehungen, One-Night-Stands oder andere f.....Modelle die es so gibt)
nicht alleine für ein Kind zuständig oder berechtigt ist. Denn-
-Wir haben zusammen entschieden ein Kind zubekommen
-Wir freuen uns zusammen
-Wir leben und lieben zusammen
-Wir arbeiten und zahlen alles zusammen
- uvm.
Warum sollte eine Frau mehr rechte haben? Natürlich bekommt die Frau das Kind aber wer erträgt die Launen, wer schleppt ab sofort die Kisten, Taschen, Tüten und restlichen Einkäufe alleine?
Es wird ganz oft davon gesprochen das die bösen Väter den armen Muttis die Hölle heiß machen, das will ich nicht abstreiten und nicht beschönigen. Aber was ist mit den dummen Männern die mit nichts als dem Umgangsrecht und der Pflicht zu zahlen da stehen nachdem die Damen durchgebrannt ist. Ich denke die Medaille hat immer zwei Seiten. Ist nicht bös gemeint aber ich kenne auch einen Vater der reißt sich zwei Beine aus und die Dame ist so stur, nach dem Motto: ich hab jetzt nen neuen Partner und du gehörst nicht mehr dazu, sei froh das du dein Kind alle 8 Wochen siehst. Aber bitte das zahlen nicht vergessen! LG Jayme
JaymeLaval 24.09.2012, 13:36 Uhr
also ich hab vor der geburt unserer kleinen mit meinem freund zusammen entschieden und beantragt das wir das gemeinseme sorgerecht haben, denn er wollte ja das kind genauso wie ich und somit hat er auch die selben rechte und pflichte dem kind gegen über. hier wurde ja geschrieben wenn die mutter das alleinige hat hätte der papa kein recht das kind zusehn, das ist quatsch den egal ob gemeinsames oder alleiniges sorgerecht beide eltern haben ein umgangsrecht mit dem kind und das weis ich sicher von einem anwalt für familienrecht.
lg
finnnchen 23.09.2012, 09:39 Uhr
wahnsinn wie unterschiedlich die meinungen sind.in diesem fall hier sind beide erst ein jahr zusammen und sie ist in der 32.ssw!!!kennt man sich da schon so gut um zu entscheiden was das beste ist. mein partner und ich wissen auch noch nicht was wir machen.mein erstgeborener,fast 2j.,sieht jeden tag wie mein nochmann mich fertig macht,wegen dem sorgerecht.und wir waren gut 7 jahre zusammen.er ist nachweislich nicht gut für unseren sohn und das gericht stimmt mir vorläufig zu.das ist immer eine sehr schwere angelegenheit und von so vielen punkten abhängig,da stimme ich sternchen 8400 und tina207 zu.
steffimamkappe 23.09.2012, 09:23 Uhr
Halt Halt es geht hier nur ums Sorgerecht nicht ums Umgangsrecht! Die Männer dürfen und müssen sogar ihre Kinder sehen! Ist gesetzlich vorgeschrieben!
Es geht hier nur ums Sorgerecht! Und ich habe das alleinige Sorgerecht weil ich das so wollte! Das heißt nicht das ich den Kindsvater in Etscheidungen ausschliesen werde aber ich muss ned wegen jedem Käse zu ihm hin rennen!
Finn342012 23.09.2012, 00:26 Uhr
ps: für mich hört sich es oft so an, das viele Mütter einfach keinen Bock darauf haben das man ihnen reinreden könnte. Das sie nicht alles so machen können wie "sie" wollen, das sie den anderen Elternteil ( sind blöder weise zwei) immer fragen müssen ( warum auch nicht) und weil sie keine Lust auf Kompromisse haben. Sie nehmen sich eben das Recht alles alleine entscheiden zu dürfen, und man als Papa nichts zu melden hat. Und nicht immer stressen Väter rum wenn man sich getrennt hat, nein, sie sehen gewisse Dinge eben anders, wollen manche Dinge eben nicht in Sachen Erziehung und geben es kund, unterschreiben angenommen für etwas nicht oder streiten sich mit den Müttern darüber welche Schule beuscht wird. Ist doch ganz klar, es ist einfach alles alleine entscheiden zu können. Trotzdem finde ich es dreist nur aus bequemer Unabhängikeit das alleinige zu nehmen. Wenns doch nicht so viel Wert ist, warum gebt ihr eures nicht ab??? Und ob man Vetrauen zu den Müttern haben kann, nach der Trennung, steht jawohl genauso im Raum?? Darf er noch das Kind sehen, legt SIE ihm steine in den Weg weil sie angenommen verletzt ist weil er sich für eine ander Frau entschieden hat? Und und und?. Schon komisch wie sich manche Frauen hier hinstellen und sagen das der Mann das Problem sei bei geteilten SR???? Wird Zeit das die eigetragenen Väter von Anfang an das SR bekommen. Ach ja, ich habe auch ein Trennungskind, trotzdem haben wir immer unser Kind gesehen und nicht uns zwei Idioten die sich nicht mehr mögen.
Reni1981 22.09.2012, 23:53 Uhr
Annika, hättest du dir vorstellen können kein Sorgerecht nach der Geburt zu haben, dafür aber nur der Papa? Und Falle einer Trennung hättest du dann ggf nichts mehr zu melden???? Finde es manchmal schon hart mit welchen Gründen sich Mütter als etwas Besseres / Wichtigeres sehen als den Vater und sie einfach ausschließen Entscheidungen, auch wenn man sich trennt, mitentscheiden zu dürfen. Blechen können sie, aber mitentscheiden nein??? Kann ja auch sein das die Mutter nicht mehr alle beisammen hat, und das Kind froh sein kann wenn der Vater verhindert kann das es zB nach China auf ein Kapmfgymnasium muss.
Reni1981 22.09.2012, 23:37 Uhr
mir ist grad noch eingefallen dass ich ne freundin hab, die in genau solch einer blöden situation steckt. sie hat damals das gemeinsame sorgerecht gewählt und sich nach einem jahr vom kindsvater getrennt. er reagierte alles andere als entspannt, und macht seitdem nur trouble. :/ das nervt echt richtig. alles was sie tut , paßt ihm nicht und überall will er genau das gegenteil von dem was sie will, auch wenn er völlig bescheuerte argumente bringt... sie hat damals auch nur das gemeinsame sorgerecht gewählt, weil sie ein schlechtes gewissen hatte wenn er nicht mit drin steht. nu hat se den salat...
annika3200 22.09.2012, 17:18 Uhr
hallo!
ich persönlich würde nur das alleinige sorgerecht eintragen lassen und das obwohl ich in einer glücklichen und guten partnerschaft lebe. viele mütter , die unverheiratet mit dem partner sind meinen ein schlechtes gewissen zu haben wenn sie das alleinige sorgerecht wollen. allerdings hat es im falle einer trennung so seine vorteile. man kann ja nie wissen...
es gibt auch väter, die beleidigt reagieren wenn die mutter äußert sie will das alleinige sorgerecht. kann ich auch verstehen, denn sie denken man möchte ihnen etwas vorenthalten. ich habe es damlas meinem partner ganz logisch erklärt und die dame beim standesamt (da waren wir wegen der vaterschaftanerkennung) hat es auch nochmal ganz plausibel gemacht. stell dir vor deine beziehung geht warum auch immer in die brüche, da hättest du ii entscheidungsfragen zum thema kind nen ganz anderen entscheidungs-u.handlungsspielraum. denn meistens ist es ja so, dass man im streit auseinander geht und das passiert in dem fall leider viel zu häufig auf dem rücken der gemeinsamen kinder. ich geb dir mal ein bespiel.
angenommen dein partner und du trennt euch und ihr hättet das gemeinsame sorgerecht. jetzt stell dir vor dein kind muß ins krankenhaus und operiert werden. du sagst ja dazu weil es nun mal nötig ist und dein ex sagt aus welchen grund auch immer dass er es nicht möchte. das wäre ziemlich blöd und völlig unnötig. der andere partner könnte dir in allen dingen steine in den weg legen. schulwahl, betreuungsfragen etc.
im falle einer heirat mit dem kindsvater würde das natürlich automatisch eintreten.
mein partner hat die aufgeführten gründe als logisch verstanden und nichts dagegen gehabt, dass ich das alleinige sorgerecht habe. er akzeptiert auch dass es wenn unser 2. kind zur welt kommt genauso läuft. wenn wir beide bereit sind zum heiraten erledigt sich das sowieso ;)
annika3200 22.09.2012, 17:13 Uhr
ich habe für alle 3 (bald 4) kinder das alleinige sorgerecht...
der vater meines ältesten (16) hat sich während der schwangerschaft "vom schlappen getan" und war für mich nicht mehr erreichbar... letztendlich kam´s soweit das er die vaterschaft anzweifelte weil er mich ja gar nicht kennen würde!!! (waren 9 monate zusammen als ich schwanger wurde)
er interessiert sich bis heute nicht für seinen sohn, wieso da teilen?
der vater meiner 11jährigen tochter war da schon anders... er wollte das alleinige um mir das leben schwer zu machen, ist dann aber auch leer ausgegangen.
mein jetziger partner und der vater meines jüngsten sohnes und dem ungeborenen hat drauf verzichtet weil wir eh zusammen wohnen und alle entscheidungen auch ohne papier gemeinsam treffen.
bei den beiden großen musste ich für urlaube und sparbücher nachweisen das ich das alleinige sorgerecht habe da ich sonst die erlaubnis der väter gebraucht hätte.
giftzwergemama 22.09.2012, 15:57 Uhr
Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen. Und mag jetzt vllt für einige auch der Buhmann sein. Aber ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter obwohl wir zusammen sind.
Das lässt sich aber auch ganz einfach erklären. Zu der Zeit der Geburt waren wir kein Paar mehr. Wir sind erst später wieder zusammen gekommen. Zu dem Zeitpunkt stand eh fest, das ich das alleinige haben werde. Als wir zusammen kamen stellte sich die Frage allerdings auch nicht mehr, da ich ihn automatisch in allen belangen dazu ziehe und seine Meinung wissen will. Egal worum es geht.
Zum weiteren Punkt bin ich die jenige die sich um alles kümmert. Sprich Tagesmutter, Kindergarten, Arztbesuche etc. da mein Freund so dermassen bescheidene Arbeitszeiten hat das er den größten Teil nichtmal dabei sein kann. Ich habe also die vollste Entscheidunskraft bzgl. unterschriften und dennoch entscheidet er mit. Wenn ihm etwas gar nicht zusagt und er nein sagt suchen wir einen anderen Weg ohne das irgendwer übergangen wird. Denn ich selber bin jemand, der sagt das der Vater genau so viele Rechte haben soll wie die Mutter, wenn er sich kümmert. Bei uns klappt es also , so wie es ist, super gut!
Bibi1908 22.09.2012, 13:37 Uhr
Also ich bin hier ein wenig anderer Meinung als die meisten..allerdings sind wir das beide- mein Partner und ich!
Natürlich geht man nicht von einer trennung aus..aber wir sind einfach realistisch. Menschen ändern sich nach einer Trennung so stark, da kann man heute 1000x sagen "ich würde Dir/Euch niemals Steine in den Weg legen"..wir beide haben es schon erlebt, dass es dann doch so war. Darum haben wir beide(!) beschlossen, dass er erstmal nur die Vaterschaft anerkennt. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssten (im Falle Ihr seid getrennt) immer beide jeden Pups-Wisch unterschreiben..und dass man dann nicht immer sofort etwas entscheiden kann und auf die Unterschrift des Ex's warten muss ist auch nervig und nicht gut für die "Beziehung der Ex-Eltern"..
Gehen wir doch mal nüchtern an die Sache: die Frage nach dem geteiltem Sorgerecht spielt doch hier nur eine Rolle im Falle einer Trennung..(wenn Ihr zusammenbleibt ist ja alles i.O.)
Fall 1: Ihr trennt Euch friedlich - na dann wird er wohl kaum aufs Sorgercht zurückgreien müssen um sein Kind mal sehen zu können oder? Dann kann man trotzdem auch wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen, ohne einen "staatlichen Wisch".
Fall 2: Ihr trennt Euch im Streit - tja dann ist auch dieser staatliche Wisch nur ein weiterer Streitpunkt in Eurer Beziehung/ Eurem Umgang...ob das dann nun so nützlich fürs Kind ist- ich weiss nicht, kommt dann wahrscheinlich aufs Alter an und was es so mitbekommt, wie und in welcher Art Ihr Euch um was streitet..
Bevor hier jetzt alle auf mich rumhacken: Auch ich bin dafür, dass Väter Rechte haben! Klaro!
Allerdings sollte das auf freiwilliger Basis beider Eltern geschehen- und das sollte meiner Meinung auch ohne staatliche Zustimmung gehen. Ich kenne es aus persönlicher Erfahrung, dass selbst das geteilte Sorgerecht nach der Trennung sich genauso negativ aufs Kind auswirkt wenn die Eltern nicht einig sind. Da hat das Kind absolut nichts davon, solange die Eltern sich nicht "grün" sind.
LG, Tina + Ü-Ei (32+5)
Tina207 22.09.2012, 11:41 Uhr
da du erst 1 jahr mit ihm zusammen bist würd ich das alleinige sorgerecht beantragen. und warten wies wird. du kannst es später noch immer beantragen und wenn ihr mal heiratet dann gehts so automatisch. ich bin mit meinen 4 einhalb jahre zusammen und ich hab auch das alleinige sorgerecht. würde es auch nicht ändern da wir sowieso heiraten wollen nächstes jahr. den bei uns würde der ganze mist wegen sorgerecht über jugendamt und gericht gehn damit er das sorgerecht bekommt und das interessiert uns nicht. bei uns is es so das automatisch die mutter das sorgerecht hat und wenn wir wollten das der vater auch das sorgerecht hat müssten wir es eben beim jugendamt beantragen. und das dauert ewig bis das durch geht
sternchen8400 22.09.2012, 10:30 Uhr
Ich bin auch der meinung dass der vater genaus recht auf sogerecht hat wie die mutter. Wir haben schon vor der geburt das gemeinsame sorgerecht gemacht.denn auch im falle einer trennung(was man ja nie weis) kann ich meiner tochter nicht ihren papa vorenthalten
ellli87 22.09.2012, 08:59 Uhr
beides hat vor-und nachteile.mein großer ist ein eheliches kind,also automatisch geteiltes sorgerecht und mein zweites kind kommt im oktober mit alleinigem,da ich in scheidung lebe und mit meinem neuem freund zusammen lebe.ich muss nun vor gericht um auch für meinen großen das alleinige zu bekommen,da mein exmann nicht mehr im sinne des kindes sondern im sinne seiner rache und seines verletzten stolzes handelt...wäge genau ab,ob du deinem partner im falle einer trennung weiter vertrauen kannst und dann entscheide.
steffimamkappe 22.09.2012, 08:07 Uhr
Ich bin der Meinung, dass der Vater genauso ein Recht auf das Sorgerecht hat wie die Mutter. Vorteile hast du wie gesagt nur, wenn ihr euch trennt und er sich nicht kümmert bzw. du ihm Steine in den Weg legen willst sein Kind zu sehen. Da das aber nicht im Interesse des Kindes wäre gehe ich nicht davon aus, dass du das machen würdest. Ich würde das Sorgerecht immer teilen wenn der Vater es haben möchte. Schließlich ist es auch sein Kind.
LG
Isabell1707 22.09.2012, 00:49 Uhr
@reni 1981 also ich war erst vor einer woche ¨für die anerkennung und das sorgerecht.habe vorher hier schon im internet gegoogelt und mich informiert und da steht auch das drin was ich hier geschrieben habe.habe das ganze den mann beim jugendamt nochmal nachgefragt und er hat das auch alles so bestätigt.mehr kann ich dazu nicht sagen ,bin ja kein jurist.und was das sehen und die auskunft im krankenhaus angeht habe ich ja geschrieben das es evtl sein kann wenn halt das sorgerecht nicht da ist.,wenn die mutter das verweigern würde ,er diesnicht bekommt.das ist ja auch bei unverheirateten paaren so,da könnte es auch sein ,das wenn die eltern dagegen sind und die partner(in) im koma liegt selbst nicht entscheiden kann das er keine auskunft bekommt bzw sie sehen darf.ich bin selber krankenschwester und habe dies auch so gelernt.obs immer so streng gehandhabt wird ist was anderes.
habe das auch alles gerade nochmal nachgeschaut und bin wieder auf die gleichen ergebnisse ,wie ich sie hier schon geschrieben habe gekommen .
egal wie ich finde beide sollten das sorgerecht haben
gera31 21.09.2012, 16:41 Uhr
man bekommt als leiblicher Vater, Angehöriger auch ohne das geteilte Sorgerecht Auskünfte. Wer erzählt den so einen Quatsch, sorry. Oder hat jeder Vater den Wisch vom Jugendamt im Portemonaie das er teihabe am SR hat. Er darf keine medizinischen entscheidungen treffen. Sprich eine Mandel OP veranlassen etc. Aber darf mit Sicherheit nach dem Befinden seines Kindes fragen. Holla, was da immer behauptet wird. Meine es nicht böse, aber das ist einfach nicht korrekt.
Reni1981 21.09.2012, 16:04 Uhr
@Jengarama es ist nicht automatisch so das kann man vor oder nach der Geburt beantragen...also wir haben nächste woche einen Termin beim Jugendamt wegen dem Sorgerecht und der Vaterschaftsanerkennung. Für uns war von vorherein klar das wir ein gemeinsames Sorgerecht möchten. :) Ich finde der Papa sollte genau die gleichen Rechte haben, wie die Mama also indem fall, wenn er sich kümmern möchte. Er kann als Sorgeberechtigter dann ebenfalls Unterschriften in Gesundheitsfragen oder Schule und Kindergarten geben und hat auch ein Recht über die Mitbestimmung des Wohnortes des Kindes. Passt zwar nicht zum der Frage aber ich finde das Väter die sich wirlich kümmern möchten einfach viel zu wenig Rechte haben. Zumindest in dem Fall das man nicht verheiratet ist/war. Viele Frauen handeln nämlich nicht im Interesse des Kindes sondern in ihrem.
Lg Kruemelkekschen + Prinz 29+1
Kruemelkekschen 21.09.2012, 16:01 Uhr
Gera; da ich diese Fall juristsich gut intus habe, kann ich dir sagen das die Vaterschaftsannerkennung ausreicht um das Kind dem leiblichen Vater zu zu sprechen ( wenn dieses auch bei ihm lebt ) Kein Jugendamt der Welt gibt ein angenommen 3 Jähriges nach dem Verlust der Mutter in eine Pflegestelle oder Großeltern. Die Großeltern sind genetisch viel weiter vom Enkel entfernt als der Vater und des weiteren haben sie ebenfalls kein Sorgerecht, so dass das Kind automatisch zu ihnen kommt. Das passiert wenn es keinen eingetragenen Vater gibt, aber nicht wenn das Kind bei den Eltern lebt, Eltern zusammen sind und einer der Eltern, sprich Mutter verstirbt. Da der Vater sich in der Geburtsurkunde des Kindes als vater hat eintargen lassen, ist das Kind durch die Annerkennung automatisch in der Erbfolge des Vaters verzeichnet. Da hat das Sorgerecht damit gar nichts zu tun. Er ist eingetragener Vater, und er trägt damit gewisse Pflichten aber auch Rechte. Rechte sein Kind sehen zu dürfe, pflichten für sein Kind im Trennungsfall zu zahlen. Er hat aber mehr Rechte wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat. Es wäre ja auch nicht so, das wenn einem Elternteil nach einem Rechtsstreit das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, das Kind automatisch vom Vater enterbt wird. Der avter darf zB ohne gemeinsames SG nicht einfach euer Kind an einer Schule/Kindergarten anmelden, er darf es nicht einfach so operieren lassen ( wir reden hier von keine Lebensrettenden OP )
google doch einfach nach Sorgerecht. Da steht alles beschrieben. Und vor allem steht darin beschreiben "was" Sorgerecht bedeutet.
Reni1981 21.09.2012, 15:59 Uhr
Und nein, das Sorgerecht bekommt die Mama noch immer allein. DieVäter können aber Antrag auf gemeinsames stellen. Das Gestzt ist noch nicht durch bzw es wird wohlmöglich auf diese Antragssache hinauslaufen, da sonst Vätern das Sorgerecht zugesprochen würde, die absolut nicht der Sorge gerecht werden können/wollen oder nur vor haben es der Mutter schwer zu machen( Rache wegen der Unterhaltszahlungen etc) Nicht alle Kinder die geboren werden sind von Vätern nicht gewollt. leider
Reni1981 21.09.2012, 15:51 Uhr
hi
also mein freund und ich sind auch nicht verheiratet ,wohnen aber zusammen.kind auch von beiden gewollt.wir haben schon vor der geburt die vaterschaftsanerkennung und auch das gemeinsame sorgerecht beantragt.
also erstmal muss dein freund das kind anerkennen ,somit steht er auch automatisch in der unterhaltspflicht, hat aber sonst keinerlei rechte selbst wenn dir was bei der geburt oder sonst wann passiert .dann würde deiner familie das kind zugesprochen.
deshalb sollte auch das sorgerecht beantragt werden,damit ihr beide die gleichen rechte für das kind habt und gemeinsam über zukünftige dinge entscheidend könnt.
vorteil ist das der vater zb wenn das kind im kh ist auch auskünfte bekommt und auch zum kind darf ,was ohne evtl nicht so ist.auch ist das kind im falle des todes des vaters erberechtigt.
nachteil wäre ,wenn du bedenken an der beziehung hättest und das der vater sich nicht ums kind kümmern würde,dann wäre ein alleiniges sorgerecht von vorteil.denn dieses kann ,wenn es einmal beantragt ist nur noch vor dem familiengericht geändert werden.
aber da ein kind ja von beiden ist, finde ich sollten auch beide das sorgerecht haben.und du sagst ja selber das dein freund das kind genauso möchte.hoffe konnte dir ein wenig helfen lg
gera31 21.09.2012, 15:49 Uhr
Naja, ihr seit zusammen und wieso sollte er dann nicht das Sorgerecht bekommen? Komische Frage. Vorteile hast dann nur du, weil du in allen Punkten entscheiden darfst , er aber kein Mitspracherecht hat. Finde es schon komisch wieso du darüber überhaupt nachdenkst? Diese Frage solltest du dir stellen wenn du mit dem Vater des Kindes nicht mehr zusammen bist, und er sich wohlmöglich als schlechter Vater auszeichnen könnte. Aber in deinem Fall, ihr als funktionierendes Paar, einen Freund der dich stets unterstützt und auf sein Kind freut, kann ich nur gemeinsames empfehlen. Er soll ja nicht nur Pflichten, sondern auch die gleichen Rechte haben wie du, oder? Also ich würde an meiner Beziehung zweifeln wenn man mir al Freund verkünden würde das man das alleinige haben möchte. Da ist dan irgendwie kein Vetrauen da.
Reni1981 21.09.2012, 15:48 Uhr
Ist es nicht mitlerweile so, dass auch bei unverheirateten Paaren, das Sorgerecht automatisch geteilt wird? Irgendwie meine ich, dass das kurz nach der Geburt meiner 15jährigen geändert wurde. Damals hat die Mutter das alleiníge Sorgerecht bekommen, aber ich meine heute wäre das anders.
LG
Jengarama
Jengarama 21.09.2012, 15:29 Uhr