Urlaub für Schwangere

Schluppdupp

von: Schluppdupp

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Recht, Finanzen & Beruf

Hallöchen ihr Lieben,

wie war das denn bei Euch mit dem Urlaub für Schwangere? Wann habt ihr das dem Arbeitgeber gesagt? Und ab wann wird man dann freigestellt? Ich arbeite in einem Büro, überwiegend sitzende Tätigkeit, also muss ich ja dann so ziemlich bis zum Ende arbeiten gehen, oder? Muss ich irgendwelche Fristen einhalten? Und gilt Urlaub für Schwangere ansonsten normal, also meinen Resturlaub meine ich? Oder muss ich den bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nehmen? Entschuldigt meine vielen Fragen, bin noch etwas unsicher was das ganze Thema anbelangt!

24.05.2012 13:45h

Abgelegt unter: Urlaub für Schwangere, Urlaub nehmen, Urlaub kriegen, Beurlaubt werden, Schwanger Beruf
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8 Antworten

Danyshope

Hi, sagen kannst du es deinen Chef wann du willst, spätestens aber 12te Woche. Schwangerenschutz hast du auch VOR Ausstellung des Mutterpasses, du bekommst eine Bescheinigung für deinen AG das du schwanger bist mit dem errechneten ET, Kosten dafür muß er dir erstatten. Selbst in dem Fall der Fälle das du gekündigst wirst, aber innerhalb von 2 Wochen nach Kündigungserhalt feststellst, das du schwanger bist, bis du rückwirkend geschützt.

Ich finde es aber fairer, dem Chef ab Bestättigung durch den FA reinen wein einzuschenken und ihm die SS mitzuteilen. So kann er auch rechtzeitig sich um Ersatz kümmern, für dich entsprechend Arbeitsschutzbestimmungen einhalten usw. Wie willst du den erklären, wenn niemand Bescheid weißt, warum du plötzlich bestimmte Arbeiten nicht mehr machst?

Wegen Urlaubsanspruch, denn kannst du vor Mutterschutz nehmen, oder auch später wenn du nach der Geburt wieder arbeiten gehst. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor ET, du darfst dort freiwillig arbeiten wenn du magst, mußt aber nicht. Nach dder Geburt besteht 8 Wochen ein Arbeitsverbot. bei Mehrlingen auch länger. Urlaubsanspruch hast du für die kompletten 14 Wochen, also die Tage mitrechnen. wenn du danach in Elternzeit gehst, dann besteht in der Elternzeit kein Anspruch auf Urlaub. Nehmen kannst du den Urlaub zu den üblichen zeiten, also wenn du magst vor den Mutterschutz, oder auch davor. Vobei es auch betriebsbedingt überhaupt möglich sein muß ihn dann nehemn zu können. Die meisten nehmen ihn aber direkt vor Mutterschutz.

Arbeiten wirst du, wenn Bürotätigkeit, wohl bis zum Mutterschutz müssen. Das müssen die meisten Frauen. Bei einigen wenigen Berufszweigen gibt es ein automatisches Beschäftigungsverbot, zB Fließband. Bei anderen hängt es vom Einzelfall ab. Übrigens, mit stehend ist wirklich stehend gemeint, heißt du stehts 8 Std an einem Platz. Einzelhandel fällt zB nicht darunter - was viele nicht wissen !!!. Im zweifelsfall würde ich den Arbeitsschutz einschalten, die schauend ann voir Ort was möglich ist und was nicht. Ist eine Beschäftigung an dem Job nicht möglich, und kann auch kein Ersatzjob dafür vom Chef geboten werden, bekommst du ein Beschäftigungsverbot. Ansonsten gelten die üblichen bedingungen wie Ruhezeiten, besondere Arbeitszeiten (keine Nachtarbeit usw) und Arbeisschutzbestimmungen (Kälte, Wärme, Unfallgefahr, Gewicht, usw).

Daneben kann auch dein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen, ABER !!! nicht wegen des Arbeitsplatzes an sich, sondern nur wegen deinen individuellen gesundheitlichen Problemen. Das muß er aber dann im Einzelfall wie gesagt entscheiden und dann auch entsprechend begründen.

Danyshope 24.05.2012, 19:38 Uhr

michaelam_86

Oh hab grad nachgelesen und die Dame bei der Arbeiterkammer meinte, ich müsse es vor der 12. SSW bekanntgeben, ist aber anscheinend wirklich nicht so! ;-)
Ich hab den Mutterpass schon in der 7. SSW bekommen, also sobald bei meinem Krümel ein Herzschlag zu sehen war; Da bekam ich auch die Bestätigung vom meinem FA für den Arbeitgeber, die ich ihm direkt gab :-)
Lg

michaelam_86 24.05.2012, 14:49 Uhr

fratzi23

Ich meine 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also 2 Wochen nach Entbindung :)

fratzi23 24.05.2012, 14:19 Uhr

fratzi23

Ich bin in der Personalabteilung und es bleibt dir überlassen ob du es dem AG vor oder nach der 12. Woche sagst. Es ist aber zu deinem Vorteil um alle Rechte des Mutterschutzes voll auszukosten (gut ist in deinem Fall noch nicht viel da du sicher keine Schichten und Wochenenddienste hast). Deinen Urlaub kannst du vor dem Mutterschutz (6 Wochen vor ET) nehmen oder du nimmst ihn mit ins nächste Jahr bzw. in das Jahr in dem du wieder anfängst zu arbeiten. Achso und die Elternzeit musst du dem AG vor Beginn, also spätestens 2 Wochen nach Entbindung mitteilen.
Liebe Grüße

fratzi23 24.05.2012, 14:18 Uhr

ladyhh26

Das stimmt, man muss bis zur 12. Woche nichts dem Arbeitgeber sagen, da das ja die Risikowochen sind. Ich war in der 14. Woche, ich fand es nur fair es meinem Arbeitgeber früh genug zu sagen. Aber pflicht ist selbst das nicht.

ladyhh26 24.05.2012, 14:11 Uhr

Tina207

was? man muss es bis zur 12. woche sagen? das kenn ich aber anders! man soll vor der 12. woche NICHTS sagen, da man dann erst einen Mutterpass bekommt und somit auch geschützt ist! Ok, ist jetzt keine schöne Variante für den AG, aber schliesslich geht es um die Sicherheit für mich und mein Kind...
Ich lass mich gern korrigieren, aber so kenne ich es!

Mit Urlaub kannst Du alles so normal machen wie immer, wie Michi schon sagte, wirst Du 6 o. 8 Wochen früher beurlaubt..

Tina207 24.05.2012, 14:08 Uhr

ladyhh26

Du musst deinen Resturlaub bis zum Beginn des Mutterschutzes nehmen, wie und wann du den bis dahin nimmst das bleibt dir überlassen. Solltest du ihn nicht mehr nehmen oder nehmen können kannst du ihn auch ins nächste Jahr oder wann auch immer du wieder anfängst übertragen. Dein Resturlaub verfällt nicht und du kannst ihn dann auch noch nehmen wenn du wieder anfängst.

ladyhh26 24.05.2012, 14:08 Uhr

michaelam_86

Hi!
Also man muss es vor der 12. SSW beim Arbeitgeber melden, wenn man es weiß! Ich habs schon in der 6. SSW gesagt... :-)
Der Mutterschutz beginnt dann 6 Wochen (in DTL) & 8 Wochen (in Ö) vor dem errechneten Geburtstermin;
Der Resturlaub kann weiterhin wie gewohnt verbraucht werden, weiters erhält man aliquot bis zum Mutterschutz noch Urlaub! Ich habe meinen ganzen Resturlaub direkt vor dem Mutterschutz genommen, konnte also somit schon früher gehen... Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber die Schwangerschaft bei der Krankenkasse meldet... Noch Fragen?
Lg Michi

michaelam_86 24.05.2012, 13:53 Uhr

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